In Deutschland ist der Religionsunterricht im Grundgesetz Art. 7 Abs. 3 wie auch in den Artikeln der Länderverfassungen als einziges Schulfach rechtlich verankert. Der Religionsunterricht ist dadurch an allen Schulen ordentliches Lernfach. Zugleich sind damit religiöse Bildung und die freie Religionsausübung auch im Raum der Schule gesetzlich geschützt. Nach Art. 7 Abs. 2 entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht. Der Religionsunterricht wird nach Konfessionen getrennt erteilt und von somit von allen evangelischen Schülerinnen und Schülern besucht. Ersatzweise kann das Lehrfach Ethik gewählt werden.
Aufgabe und Inhalt
Der Religionsunterricht ist "Dienst der Kirche an der Gesellschaft". So steht es in der Zielbeschreibung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für den Religionsunterricht. Moderner Religionsunterricht verbindet dabei die Überlieferungen der christlichen Tradition mit aktuellen Fragen, Nöten und Themen der Gegenwart.
Wie das geschieht...? Fragen Sie doch einfach nach...
...bei dem Religionslehrer oder der Religionslehrerin Ihres Kindes
...bei den ReligionspädagogInnen oder PfarrerInnen Ihrer Gemeinde
...beim Schulreferenten des Dekanates
Begründungen für den Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird heutzutage zunehmend in Frage gestellt und als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Gesellschaftlich sinkt die Akzeptanz der Religionen in Form ihrer kirchlichen bzw. institutionellen Gestalt. Dennoch bietet der Religionsunterricht aus bildungstheoretischer Sicht einen eigenen Weltzugang, der die Weltzugänge und Verstehensweisen der je anderen Schulfächer ergänzt. Der Religionsunterricht zielt nicht darauf, dass die Lernenden ein bestimmtes Bekenntnis übernehmen, sondern zu den jeweiligen Fragen ihres Lebens und unserer Welt eine eigene begründete Position einnehmen können.
Der Theologe Michael Meyer-Blanck formulierte: „Bildung ohne Religion ist unvollständig, Religion ohne Bildung ist gefährlich.“ Beiden Teilen dieser Aussage ist zuzustimmen und sie verdeutlichen, dass religiöse Bildung in der Schule sowohl für das Zusammenleben der Gesellschaft bedeutsam ist, als auch für die einzelnen Schüler:innen eine Persönlichkeitsstärkung und Bereicherung darstellt.
Der Religionsunterricht gibt Lernenden die Möglichkeit...
... Kultur und Tradition zu verstehen
... andere (religiöse) Lebensweisen zu verstehen
... für ein friedliches Zusammenleben den Dialog zu suchen
... sich gegenüber Fundamentalismus und Extremismus abgrenzen zu können
... durch Formen religiösen Lebens eigene Lebensfragen zu verstehen
... die eigene Persönlichkeit auch im Hinblick auf Krisen zu stärken
... sich der eigenen Verantwortung für andere Menschen bewusst zu werden.
Eine ausführliche Erläuterung zu den oben genannten Aspekten finden Sie in den "Begründungen zum Religionsunterricht" aus dem Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn.
Teilnahme auch für religionslose Schülerinnen und Schüler
Der Religionsunterricht steht auch Schülerinnen und Schülern ohne Religionszugehörigkeit oder anderer Religionsgemeinschaften offen. Von den rund 400.000 bayerischen Schülerinnen und Schülern, die im letzten Schuljahr am evangelischen Religionsunterricht teilgenommen haben, waren etwa 30.000 Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern dabei. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kirche im Lebensraum Schule
Die Kirche ist nicht nur durch den Religionsunterricht in den Schulen präsent. Über den eingerichteten Unterricht hinaus begleitet sie Kinder und Jugendliche im Lebensraum Schule: durch Schulseelsorge und Krisenintervention in Notfällen, Andachten und Gottesdienste, besondere Projektangebote mit Blick auf die menschliche Verantwortung in unserer Welt.