Teilnahme am Religionsunterricht

Die Teilnahme am Religionsunterricht besteht auch für Schülerinnen und Schülern ohne Religionszugehörigkeit oder anderer Religionsgemeinschaften, für die Religion als Fach nicht eingerichtet ist. Jedes evangelisch getaufte Kind nimmt automatisch am evangelischen Religionsunterricht teil. Die Zuteilung erfolgt durch die Schule.

Doch was ist, wenn...
 
...Kind ist evangelisch – Eltern ausgetreten oder anderen Konfession bzw. Religion angehören?

Evangelisch getaufte Kinder, deren Eltern entweder aus der Kirche ausgetreten sind oder die einer anderen Konfession oder Religion angehören, nehmen automatisch am evangelischen Religionsunterricht teil.

...Kind ist nicht getauft – Eltern wünschen Teilnahme am Religionsunterricht?

Auch nicht getaufte Kinder können am Religionsunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht. Der Antrag ist an der Schule abzugeben und wird dort weiter bearbeitet.

...Kind ist nicht evangelisch – Eltern wünschen Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht?

Kinder, die einer anderen Religion oder christlichen Konfession angehören, für die kein Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in Bayern eingerichtet ist, können auf Antrag am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Religion bzw. Konfession eine Zustimmungserklärung einholen und dem Antrag beilegen.

Bitte beachten: Die Teilnahme katholischer Kinder am evangelischen Religionsunterricht ist nicht möglich, weil evangelischer Religionsunterricht an jeder Schule eingerichtet ist und angeboten wird. Ausnahmen gibt es dort, wo aufgrund organisatorischer oder pädagogischer Gründe ein konfessionell-kooperativer Unterricht angeboten wird.

...Kind ist evangelisch – Eltern wünschen keine Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht?

Eltern, die ihr Kind vom evangelischen Religionsunterricht abmelden wollen, können dies zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr tun oder spätestens in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. Das Kind nimmt dann am Ethik-Unterricht teil. Dazu ist kein Austritt aus der evangelischen Kirche notwendig.

Anträge zur Teilnahme am Religionsunterricht


Antrag zur Teilnahme am Religionsunterricht in allen Schularten, ausgenommen berufliche Schulen:

Antrag zur Teilnahme am Religionsunterricht an beruflichen Schulen: